Kurbeitrag der Stadt Lindau ab 2021

 

Die Stadt Lindau erhebt vom 1. April bis 31. Oktober einen Kurbeitrag (Kurtaxe). 

  • An- und Abreisetag gelten als ein Tag
  • Der Kurbeitrag beträgt pro Person (ab dem 16. Lebensjahr) und Aufenthaltstag € 3,30
  • Jugendliche (6-15 Jahre) erhalten einen ermäßigten Kurbeitrag: € 2,00
  • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei
  • Menschen mit einem GdB von 50% bis 79% erhalten bei Vorlage des Ausweises eine Ermäßigung von 50%; sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk ("B") im GdB-Ausweis nachgewiesen wird erhält auch die notwendige Begleitperson diese Ermäßigung
  • Menschen mit einem GdB von 80% bis 100% erhalten bei Vorlage des Ausweises eine Ermäßigung von 100%, sind demnach befreit vom Kurbeitrag; sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk ("B") im GdB-Ausweis nachgewiesen wird erhält auch die notwendige Begleitperson diese Befreiung
  • Berufstätige und Tagungsteilnehmer sind befreit (erhalten daher keine Gästekarte)

 

Die Stadt Lindau erhebt vom 1. November 2021 bis 31. März 2022 einen Kurbeitrag (Kurtaxe). 

  • An- und Abreisetag gelten als ein Tag
  • Der Kurbeitrag beträgt pro Person (ab dem 16. Lebensjahr) und Aufenthaltstag € 2,20
  • Jugendliche (6-15 Jahre) erhalten einen ermäßigten Kurbeitrag: € 1,20
  • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei
  • Menschen mit einem GdB von 50% bis 79% erhalten bei Vorlage des Ausweises eine Ermäßigung von 50%; sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk ("B") im GdB-Ausweis nachgewiesen wird erhält auch die notwendige Begleitperson diese Ermäßigung
  • Menschen mit einem GdB von 80% bis 100% erhalten bei Vorlage des Ausweises eine Ermäßigung von 100%, sind demnach befreit vom Kurbeitrag; sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk ("B") im GdB-Ausweis nachgewiesen wird erhält auch die notwendige Begleitperson diese Befreiung
  • Geschäftsreisende / Berufstätige und Tagungsteilnehmer sind befreit (erhalten daher keine Gästekarte)